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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vereine          

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1

sportADgreen verkauft/vermietet Sportvereinen das textile Werbe-Bandensystem AD-SPEED und weitere Werbemittel. Zu diesem Zweck können Vereine sich auf www.sportadgreen.de registrieren und die für die Vermittlung relevanten Werbeflächen anbieten. Die weitere Abwicklung und das Marketing der Werbeflächen (wie beispielsweise Bandenwerbung) übernimmt sportADgreen. Dazu zählt insbesondere die Herstellung von Werbemitteln sowie deren Trägersystemen (beispielsweise das Banden- und Bannersystem AD-SPEED).

1.2

Die Wirkung etwaiger AGB des Vereins ist ausdrücklich ausgeschlossen.

1.3

sportADgreen schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder Selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4

sportADgreen behält sich das Recht vor, diese AGB-Vereine aufgrund veränderter Markt-, Rechts- oder sonstiger Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall wird sportADgreen dem Verein vorher die Änderungen in verständlicher Weise mitteilen und hierbei darauf hinweisen, dass die Änderungen ohne fristgemäßen Widerspruch wirksam werden. Die Änderungen gelten als angenommen und werden wirksam, wenn der Verein nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung den mitgeteilten Änderungen widerspricht oder nach diesem Zeitpunkt Leistungen widerspruchslos weiter in Anspruch nimmt. Widerspricht der Verein einer Änderung, hat sportADgreen das Recht, das ohne die Änderungen fortbestehende Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang des Widerspruchs mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.

1.5

Diese AGB-Vereine gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen sportADgreen und dem Verein.

 

2.     Vertragsschluss und -gegenstand

2.1

Der Verein registriert sich für die Inanspruchnahme von Leistungen von sportADgreen auf der Website www.sportadgreen.de, die von sportADgreen bestätigt wird.

Nach der Registrierung kann der Verein die zu vermarktenden Werbeflächen (mit Angabe zum Standort sowie eines Sichtbarkeitsratings (1-10 / 1 sehr gut sichtbar mit viel Traffic – 10 mäßig sichtbar mit sehr wenig Traffic) anmelden.

Insbesondre sind nachfolgende Werbeflächen zur Vermarktung möglich:

  • Bandenwerbung an einem Barriere-System (beispielsweise Stankett, Zaunsystem, und weitere)
  • Bannerwerbung (beispielsweise Stankett, Zaunsystem, und weitere)

2.2

Dauer des Vermarktungsvertrags beträgt mindestens 2 (zwei) Jahre ab dem Zeitpunkt des schriftlichen Vertragsabschlusses. Individuelle Anpassungen sind nach schriftlicher Bestätigung möglich.

2.3

Ein Vertrag kommt mit Bestätigung des Vermarktungsvertrags durch den Verein und sportADgreen zustande.

2.4

Mit Vertragsschluss übergibt der Verein an sportADgreen die Rechte an der Vermarktung der registrierten Werbeflächen (z.B. Bandenwerbung) gegenüber Werbepartnern. Im Falle einer erfolgreichen Werbeflächenvermarktung informiert sportADgreen den Verein entsprechend. Damit ist die Werbefläche vermittelt (auch als „Werbemaßnahme“ bezeichnet). Eine gesonderte Zustimmung des Vereins ist nicht erforderlich. Informationen für einen von sportADgreen vermittelten Werbedeal werden frühzeitig an den Verein per E-Mail übermittelt, wo insbesondere Informationen zum Werbepartner, Werbebotschaft und Laufzeit ersichtlich sind. Nach Fertigstellung des Werbemittels wird dieses mit einem Informationsschreiben an den Verein verschickt. Im Informationsschreiben sind nochmals alles Details zum Werbepartner, Werbebotschaft, Startzeit sowie Laufzeit beschrieben.

2.5

Auch nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch des Vereins auf erfolgreiche Vermarktungs- oder Vermittlungstätigkeit oder sonstige Leistungen von sportADgreen.

2.6

Solange und soweit eine Vermittlung durch sportADgreen nicht erfolgt, kann der Verein die Werbefläche mit dem mitgeschickten Vereins-Werbebanner ausstatten. Sobald ein Werbezeitraum von sportADgreen beginnt, ist der Verein verpflichtet den Vereins-Werbebanner für diese Zeit auszutauschen.

2.7

Beschreibung des Vereins-Werbebanners (beinhaltet in einem sportADgreen Starterset AD-SPEED)

  • Nach Vertragsabschluss hat der Verein die Möglichkeit, einen individuellen Werbebanner zu gestalten, welcher für die Zeit -wo sportADgreen keine eigene Werbung schaltet- genutzt werden kann.
  • Alternativ hat der Verein die Möglichkeit diese Werbefläche an einen dritten -vom Verein benannten- Werbepartner weiter zu vermitteln/vermieten. Der Verein muss hierzu die Druckdatei an sportADgreen übermitteln. Ausdrücklich ausgeschlossen für eine Vermarktung an dritte sind Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Geschäftsfeld von sportADgreen zu tun haben. Die erzielten Miet- bzw. Werbeeinnahmen durch den vom Verein benannten Dritt-Werbepartner sind auf eigene Rechnung (vom Verein) zu verrechnen.

2.8

Die Vergütung (Miete) für von sportADgreen geschaltete Werbebanner oder andere Werbemittel beträgt 0,50 €/Laufmeter pro Tag (Beispiel Werbebanner 3m = 1,50 € pro Tag, bei einer Laufzeit von 30 Tagen = 45,00 €). In der Zeit, wo keine Werbefläche von einem sportADgreen Werbepartner genutzt wird, ist auch keine Vergütung fällig (der Verein muss in dieser Zeit den Vereins- bzw. Werbebanner des Dritt-Werbepartners vergütungsfrei installieren).

2.9

Jeder registrierte Verein wird anteilig (Jahresgesamtbetrag geteilt durch die Anzahl der registrierten Vereine) an der Aktion „1,00 € pro gedruckten Meter“ beteiligt. Hierzu muss der Verein bei der Registrierung die Kontodaten (Kontoinhaber sowie IBAN) hinterlegen. Die Kontodaten können auch später im Bereich „Meine Daten“ nachträglich angegeben/angepasst werden. Nur registrierte Vereine mit hinterlegten Kontodaten (Kontodaten von Privatpersonen können nicht berücksichtigt werden!) haben Anspruch auf diese Sonder-Ausschüttung. Der Berechnungszeitraum beträgt jeweils 1 (ein) Jahr von Januar bis Dezember und Vereine müssen in dieser Zeit mindestens 60 (sechzig) Tage bei sportADgreen registriert sein.

 

3.     Pflichten des Vereins

3.1

Der Verein ist verpflichtet, bei der Registrierung und Anmeldung von Werbeflächen wahrheitsgemäße Angaben zu machen und sportADgreen über Änderungen unverzüglich zu informieren. Der Verein erklärt bei der Registrierung ausdrücklich, ob er Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz oder umsatzsteuerpflichtig ist. Bei falschen Angaben wird der Verein eine unberechtigt ausgewiesene und von sportADgreen bezahlte Umsatzsteuer an sportADgreen erstatten.

3.2

Der Verein ist dazu verpflichtet, die von sportADgreen zur Verfügung gestellten Werbemittel zum vereinbarten Startzeitpunkt fachgerecht auf der vertraglich vereinbarten Fläche bzw. in dem vorhandenen Trägersystem AD-SPEED anzubringen bzw. zu montieren. Die Montage muss so erfolgen, dass das Werbemittel einwandfrei und ohne Beschädigungen -entsprechend der Vorgabe- angebracht wird.

3.3

Der Verein ist verpflichtet, die gelieferten Werbemittel sofort nach Lieferung zu untersuchen und bestehende Mängel sportADgreen unverzüglich (spätestens bis zum 3 (dritten) auf die Anlieferung folgenden Werktag) per E-Mail mitzuteilen. Nicht offensichtliche Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Verein unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

3.4

Nach Montage gemäß Ziffer 3.2 bestätigt der Verein gegenüber sportADgreen (per E-Mail oder per Upload im Bereich „Meine Werbung“) unter Vorlage geeigneter Bilder die erfolgreiche Montage. Auf den Bildern müssen die Werbefläche sowie deren Position gut erkennbar sein.

3.5

Nach Montage verpflichtet sich der Verein, die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel bestmöglich instand zu halten. Grobe bzw. größere Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen. Eine Pflegeanleitung für textile Werbebanner von sportADgreen kann auf der Webseite eingesehen und heruntergeladen werden.

3.6

Im Fall von Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Verschleiß der zur Verfügung gestellten Werbemittel, muss der Verein dies dokumentieren und sportADgreen unverzüglich in per E-Mail informieren. Eine Haftung des Vereins für das abhanden gekommene oder beschädigte Werbemittel ist – außer in Fällen nachgewiesenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Der Verein wirkt jedoch bei der Beseitigung der Beschädigung / Verschmutzung mit. Der Verein wirkt ferner bei der Erstattung einer Strafanzeige mit und meldet die Beschädigung seiner Versicherung.

3.7. Der Verein ist dafür verantwortlich, dass von den angebrachten Werbemitteln keine Gefahren für Sportler und/oder Besucher der Sportanlage des Vereins ausgehen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Verein.

3.8

Der Verein garantiert,

3.8.A dass er zur Vermarktung der angegebenen Werbeflächen auf seiner Sportanlage berechtigt ist. Dabei ist unbeachtlich, ob seine Berechtigung aus dem Eigentum, einer Nutzungsberechtigung, der Genehmigung Dritter und/oder der Genehmigung von Behörden besteht. Etwaige Genehmigungen durch Dritte bzw. Behörden hat der Verein bereits vor Vertragsschluss auf seine Kosten einzuholen;

3.8.B dass die Montage der Werbemittel auf den Werbeflächen möglich ist.

3.9.

Dem Verein ist es während der Vertragslaufzeit und 12 (zwölf) Monate nach Beendigung des Vertrages bzw. Beendigung der Laufzeit untersagt, eigenständig oder durch Dritte ein von sportADgreen vermarkteten Werbepartner für weitere Werbemaßnahmen im Umfeld des Vereins anzusprechen. Wird der Verein proaktiv von einem von sportADgreen vermarkteten Werbepartner kontaktiert, wird er sportADgreen darüber entsprechend informieren.

3.10

Nachträgliche Änderungen der zu vermittelnden Werbeflächen auf Veranlassung des Vereins werden, sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, dem Verein gemäß aktueller Preisliste von sportADgreen berechnet.

3.11

Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist der Verein zur Demontage der Werbemittel auf eigene Kosten verpflichtet. sportADgreen wird die Werbemittel nach Demontage und entsprechender Information des Vereins recyceln. Die Abholung bzw. der Rückversand wird hierzu von sportADgreen organisiert.

  1. Pflichten von sportADgreen

4.1

sportADgreen verpflichtet sich dazu, die Website nach eigenem Ermessen zu vermarkten. Dazu zählen unter anderem, die Suchmaschinenoptimierung, Social Media Kampagnen, Öffentlichkeitsarbeit etc.

4.2

sportADgreen verpflichtet sich dazu, die Website auf einem technisch aktuellen Stand zu halten, um attraktiv für potenzielle Werbepartner und Vereine zu bleiben.

4.3.

sportADgreen kann den Verein im Rahmen der Erstregistrierung unterstützen.

4.4

sportADgreen ist dazu berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.

 

  1. Vergütung

5.1

Der Verein zahlt vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung für die Tätigkeit von sportADgreen keine Vergütung. Dies gilt entsprechend für die Registrierung auf der Website. Etwaige Provisionen (Mieten) werden von sportADgreen ausbezahlt.

5.2

Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung einer Werbefläche zahlt sportADgreen an den Verein nach Nachweis der ordnungsgemäßen Werbemittelmontage gemäß Ziffer 3.2 die vereinbarte Vergütung für die Nutzung der Werbefläche.

5.3

Verstößt der Verein gegen seine Verpflichtungen aus dieser AGB Verein und beseitigt die Pflichtverletzung trotz Abmahnung durch sportADgreen nicht, ist der Verein dazu verpflichtet, die von sportADgreen gezahlte Vergütung anteilig ab Fristablauf der Abmahnung zurück zu zahlen. § 323 Absatz 2 BGB gilt entsprechend. sportADgreen ist berechtigt an den Verein eine Gutschrift (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG) zu erteilen.

5.4

sportADgreen erstellt nach der ordnungsgemäßen Montage und Beendigung des Werbezeitraums eine ordnungsgemäße Gutschrift und wird den Betrag innerhalb von 60 Tagen auf das vom Verein hinterlegte Konto überweisen.

5.5

Die Auszahlungen an die Vereine im Sinne von Ziffer 5.2 verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern der Verein kein Kleinunternehmer ist.

 

  1. Nutzungsrechte

6.1.

Der Verein überträgt sportADgreen das zeitlich und örtlich unbefristete ausschließliche Recht, die von dem Verein im Rahmen der Registrierung übermittelten Lichtbilder der Werbeflächen sowie Bilder der Werbemittel für Werbezwecke zu nutzen, insbesondere auf der Website, im TV, Social Media und/oder Printmedien zu veröffentlichen. Der Verein berechtigt sportADgreen auch dazu, die Bilder zu bearbeiten.

6.2.

Der Verein berechtigt sportADgreen, den Verein unter Nennung des Vereinsnamens inkl. Vereinswappen als Referenzkunden zu benennen. Der Verein hat das Recht, dieser Nennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen.

6.3.

sportADgreen haftet nicht für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Schutzrechten durch die vom Verein übersandten Bilder und die Verwendung von Vereinsnamen und -wappen. Die Einholung von entsprechenden Genehmigungen zur Veröffentlichung von abgebildeten Personen, o.ä. obliegt dem Verein. Wird sportADgreen von einem Dritten wegen einer Verletzung von Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten (insbes. Urheber- und Markenrecht) in Anspruch genommen, stellt der Verein sportADgreen auf erstes schriftliches Anfordern von der Haftung frei.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Von sportADgreen gelieferte Werbemittel bleiben Eigentum der sportADgreen GbR.

 

  1. Vertragsdauer und Kündigung, Vertragsbeendigung

8.1.

Der Vertrag wird für 24 (vierundzwanzig) Monate geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende schriftlich per E-Mail gekündigt werden. Bereits vermittelte Werbedeals bleiben von der Kündigung dieses Vertrages unberührt (vgl. Ziffer 8.2). Insoweit gelten die vertraglichen Regelungen fort.

8.2.

Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, sofern nicht fristgerecht vom Verein gekündigt wurde.

8.3.

Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für sportADgreen insbesondere dann vor, wenn – der Verein gegen seine Pflichten aus dem Vertrag verstößt und trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung keine fristgemäße Abhilfe schafft (vgl. z. B. Ziffer 5.4). Einer Mahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass sportADgreen ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.

 

  1. Haftungsfreistellung

Etwaige für Leistungen von sportADgreen erforderlichen Zustimmungen von Dritten bzw. Behörden hat der Verein auf seine Kosten vor Vertragsschluss mit sportADgreen einzuholen. Der Verein stellt sportADgreen auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter sowie den diesbezüglichen Verteidigungskosten frei, die auf einer Verletzung der Pflichten nach dieser Ziffer beruhen.

 

  1.   Nutzungsrechte Werbemittel

10.1

sportADgreen überträgt dem Verein an den Werbemitteln ein einfaches Nutzungsrecht, die Werbemittel für die vertraglichen Werbezwecke zu nutzen.

10.2

Der Verein ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen, außer es wird in einer Sonderaktion (beispielsweise „Starterset AD-SPEED“) dem Verein ausdrücklich für eine definierte Werbefläche erlaubt.

10.3

Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder andere Rechte, stehen ausschließlich sportADgreen zu.

 

  1.   sportADgreen-Account

11.1 Die Registrierung des Vereins für den Account darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person (Vorstand etc.) vorgenommen werden, die namentlich benannt werden muss.

11.2.

Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Verein verpflichtet, die Angaben in dem Account unverzüglich zu aktualisieren.

11.3

Vereine müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu dem Account sorgfältig sichern. Der Verein ist dazu verpflichtet, sportADgreen unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Account von Dritten missbraucht wurde.

11.4

sportADgreen behält sich das Recht vor, ungenutzte oder unvollständige Accounts nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen ab Registrierung zu löschen.

11.5

Die im Rahmen der Registrierung angegeben Profildaten und Informationen (insbes. Vereinsname, Details zur Sportstätte) werden von sportADgreen zu Zwecke der Vermittlung öffentlich auf der Website abrufbar gestellt.

 

  1. talentADgreenexklusive Plattform für Stellenangebote, Ausbildungs- und Praktikumsplätze

Ergänzend und vorrangig zu den weiteren Regelungen in dieser AGB gelten für die talentADgreen-Plattform von sportADgreen nachfolgende Regelungen:

12.1

sportADgreen bietet registrierten Partnern die Möglichkeit, über die talentADgreen -Plattform von sportADgreen (alsbald abrufbar unter https://www.talentadgreen.de), Stellenangebote, Ausbildungs- und Praktikumsplätze zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt im Namen des Partners.

12.2

Es werden für die Vermittlung von potenziellen Personen -an Unternehmen die Stellenangebote, Ausbildungs- und Praktikumsplätze veröffentlichen- keine Provisionen an Vereine bezahlt. 

 

  1.   Haftung für Pflichtverletzungen

13.1

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass sportADgreen eine Pflicht verletzt, folgendes: sportADgreen haftet für Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haftet sportADgreen nur in folgendem Umfang:

13.2.

Verletzt sportADgreen eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haftet sportADgreen auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ersetzt sportADgreen den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Handelt sportADgreen dabei nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sondern nur leicht fahrlässig, ist die diesbezügliche Haftung auf die an den Verein gezahlte Vergütung pro Schadensfall, jährlich auf das Doppelte, begrenzt.

13.3.

Liegt der Pflichtverstoß nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haftet sportADgreen nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.

13.4.

Die Haftung von sportADgreen wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

  1.   Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die Rechte des Vereins sind ohne schriftliche Zustimmung von sportADgreen nicht übertragbar. Der Verein ist nur berechtigt, gegenüber Forderungen von sportADgreen aufzurechnen, wenn seine Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Verein nur dann ausüben, wenn es aus dem gleichen Rechtsverhältnis stammt.

 

  1.   Abwerbeverbot

Der Verein verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit mit sportADgreen und für einen Zeitraum von 1 (einem) Jahr danach keine Mitarbeiter von sportADgreen abzuwerben oder ohne Zustimmung von sportADgreen anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Verein, eine von sportADgreen der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe zu zahlen.

 

  1. Allgemeines

16.1

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am ehesten entspricht. Dies gilt auch für das Füllen etwaiger unbeabsichtigter, ausfüllungsbedürftiger Lücken.

16.2

Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

16.3

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von sportADgreen.

16.4

Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit, ist der Sitz von sportADgreen.

16.5

Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Stand: 07-2023